Verbot von Cadmium in Batterien von schnurlosen Elektrowerkzeugen!
Zum 31.12.2016 ist eine Änderung in der RiLi 2015/56/EU in Kraft getreten,
die das Neu-in-Verkehr-Bringen von Cadmium-Akkumulatoren für Elektrowerkzeuge verbietet.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es in diesem Jahr dennoch erlaubt sein wird, die in der EU verfügbaren Lagerbestände abzuverkaufen. Nach dem Abverkauf dieser Lagerbestände
können wir Ihnen daher keine cadmiumhaltigen Akkumulatoren für Elektrowerkzeuge anbieten.
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